NÜCHTERN ist ja ein weit gedehnter Begriff, darf man als Arzthelferin so annehmen im Berufsalltag
Bei uns in der Praxis heißt das in jedem Falle ohne Alkohol, ohne Essen, getrunken werden darf Wasser, ungesüßter Tee, Kaffee ohne Zucker und Milch.
Es heißt nicht ohne Zahnpasta, ohne Seife, ohne Dusche, ohne Shampoo, ohne frische Wäsche, ohne Deo.
Ich will doch auch ordentlich arbeiten und nicht wegen Ekel schnell schnell machen müssen.
Sollten wir über die kistenweise Ausgabe von Raumspray an der Anmeldung nach denken?
Ist das dann eine Kassenleistung???
1 Kommentar:
oje, es gibt nichts, was es nicht gibt!
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